1. Termin persönlich abstimmen
Rufen Sie uns unter 02161 678 5678 an oder nutzen Sie die E-Mail-Anfrage. Nennen Sie die gewünschte beziehungsweise verordnete Leistung und Ihre zeitlichen Möglichkeiten. Ein Wunschtermin ist zunächst eine Anfrage; die konkrete Vereinbarung erfolgt im persönlichen Kontakt.
Das Kontaktformular öffnet eine vorbereitete Nachricht in Ihrer E-Mail-Anwendung. Erst wenn Sie diese dort versenden, erreicht uns Ihre Anfrage. Eine automatische Onlinebuchung findet dabei nicht statt.
2. Verordnung und Unterlagen bereithalten
- Eine vorhandene Heilmittelverordnung mit der angegebenen Behandlung.
- Relevante ärztliche Befunde, soweit vorhanden.
- Nach einer Operation: einen vorhandenen Nachbehandlungsplan oder Entlassungsbericht.
- Ihre wichtigsten Fragen und die Bewegungen, die Ihnen im Alltag Schwierigkeiten bereiten.
Bequeme Kleidung kann den Untersuchungstermin erleichtern. Ob für Ihre Behandlung weitere Unterlagen oder Dinge benötigt werden, klären Sie bitte bei der Terminvereinbarung.
3. Beschwerden und Ziele besprechen
Zu Beginn geht es um Ihre persönliche Situation: Was bereitet Beschwerden? Seit wann bestehen die Einschränkungen? Welche Tätigkeiten möchten Sie wieder leichter ausführen können? Auf die Befundaufnahme folgt ein individuell abgestimmter Therapieplan. Informieren Sie uns dabei auch über bereits erfolgte Behandlungen.
Verordnung und Kosten
Für eine medizinisch verordnete Physiotherapie ist in der Regel ein ärztliches Rezept erforderlich. Unsere Praxis behandelt gesetzlich und privat Versicherte. Welche Kosten übernommen werden und ob eine Zuzahlung anfällt, hängt unter anderem von Verordnung und Versicherung ab. Bei privater Versicherung sind die jeweiligen Tarifbedingungen maßgeblich. Klären Sie offene Fragen vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung und unserer Praxis.
Allgemeine Informationen zur Verordnung finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Wenn Sie einen Hausbesuch benötigen
Teilen Sie uns bereits bei der Anfrage mit, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können. Nennen Sie den Behandlungsort und ob auf Ihrer Verordnung ein Hausbesuch vorgesehen ist. Wir klären mit Ihnen, ob eine Betreuung an Ihrer Adresse eingeplant werden kann.
Informationen zu Hausbesuchen →